Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns
geschlossenen Verträge ¸über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen,
sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die
nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des
Käufers vorbehaltlos ausführen.
2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur
Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu
qualifizieren ist, können wir innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer
Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der
gleichen Frist annehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3. Die im Auftragsformular vorgegebenen Mindestbestellmengen können nicht
unterschritten werden.
4. Unsere Produkte werden ausschließlich an Fachbetriebe abgegeben. Verkaufsware
darf nur vom Friseurbetrieb an den Endverbraucher verkauft werden. Kabinettware ist
ausschließlich zum Verbrauch im eigenen Friseursalon bestimmt und darf nicht weiter
verkauft werden.
5. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten
wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf
diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon,
ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
III. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts
anders festgelegt wurde. Lieferungen ab 100,00 € sind verpackungs.-und portofrei.
Unterhalb dieser Preisgrenze werden Frachtkosten in Höhe von 6,50 € berechnet. In
unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden
wir in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
2. Ein Skontoabzug wird in Höhe von 2 % gewährt bei Zahlung innerhalb von acht Tagen.
Bei Bankeinzug werden 3 % Skonto gewährt. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort
mit Eingang der Rechnung innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig, soweit sich aus der
Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt
die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von
uns anerkannt wurden und unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermin oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind,
sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Wir haften dem Käufer bei Lieferverzug
nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf einer von uns zu vertretenen
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung
ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der
Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen Verletzung des
Vertrages beruht. Einer weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenen
Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des
Käufers, die ihm neben dem Schadenersatzanspruch wegen eines von uns vertretenen
Lieferverzuges zustehen, bleiben unberührt.
2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den
Kunden zumutbar ist.
3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden
Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer
Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den
Käufer über.
V. Gefahrübergang / Versand / Verpackung
1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers.
2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern
wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich.
VI. Gewährleistung / Haftung
1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer unverzüglich seinen
geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, im
übrigen gilt ß 377 HGB, soweit dieser anwendbar ist.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss
der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen,
ur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen
Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die
gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen
Verhaltens des Käufers, z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer
angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die
Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Versenden wir die
Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die
Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen
Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer
geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu
veräußern / oder zu verwenden (Kabinettware), solange er nicht im Zahlungsverzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in
vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den
Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des
Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die
Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung solange
unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer
bestehen.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer
auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere
Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haftet hierfür der Käufer.
VIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck und Wechselklagen)
sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser
Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder
Geschäftssitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen
Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über
den Ausschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist
ausgeschlossen.